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Überbrückungshilfe III – Bares Geld vom Staat für Aktivitäten in Marketing, Vertrieb und Digitalisierung
Jetzt gibt´s Bares vom Staat. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Umsetzung Ihrer anstehenden Marketing- und Digitalisierungsprojekte – z. B. einen schon lange geplanten Webrelaunch, eine PIM-Lösung, einer App-Entwicklung und vieles mehr. Mit der Überbrückungshilfe III vom Staat sichern Sie sich als Hotelier, Restaurantbesitzer, Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler bis zu 20.000 Euro!
Aber: Wer´s haben will, muss schnell sein. Gehen Sie mit UP Kommunikation sofort in die Umsetzung. Denn wer bis zum 30.6.2021 die Rechnung für eine Digitalmaßnahme einreicht, kann sich bis zu 100 % bzw. bis zu 20.000 Euro erstatten lassen.
BEISPIEL
Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 90 Prozent erstattet (9.000 Euro). Der Betrieb investiert im April 2021 20.000 Euro in den Aufbau eines neuen Online-Shops – davon werden ebenfalls 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).
Erstattet werden bei Umsatzeinbruch* von
Bis zu 100 Prozent mehr als 70 Prozent
Bis zu 60 Prozent 50 bis 70 Prozent
Bis zu 40 Prozent 30 bis 50 Prozent
Was ist die Überbrückungshilfe III?
Die Überbrückungshilfe III ist ein neues Hilfspaket vom Staat zur Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern. Neben den Fixkostenzuschüssen für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021, sind jetzt auch Unterstützung bei den Fixkosten für Investitionen
erstattungsfähig. So können Sie sich einmalig bis zu 20.000 Euro sichern.
ACHTUNG: Wer sich die Überbrückungshilfe III sichern will, muss seine Rechnung bis 30. Juni 2021 einreichen!
Welche Maßnahmenwerden als Fixkosten anerkannt (Auswahl)?
- Einrichtung eines Onlineshops
- Bearbeitung oder Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
- Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing, etc.)
- Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
- Marketingmaßnahmen (bis zur Höhe Vergleichsjahr 2019)
- Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
- Aber auch Druckschriften wie Imagebroschüre, Speisekarten etc
- Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen,
- Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
- App für Kundenregistrierung
- Gästebindungsprogramme
- Warenwirtschaftssystem
- v.m.
Welchen Zeitraum können Sie geltend machen?
Die Überbrückungshilfe III deckt den Zeitraum November 2020 bis Ende Juni 2021 ab – eventuelle Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für die Monate November und Dezember 2020 werden – wie auch andere Leistungen – angerechnet.
Alles ganz schön kompliziert? Wissen wir! Deshalb stehen wir Ihnen mit fundierter Beratung zu den Bedingungen Möglichkeiten der Überbrückungshilfe III zur Seite.
Wie Sie das Maximum rausholen und Ihre Idee ganz schnell umsetzen?
Mit UP Kommunikation!
Rufen Sie uns an: 07243 34203-0